In der NIN 2015 wird eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung vom Typ B gefordert, sobald elektrische Betriebsmittel glatte Gleichfehlerströme erzeugen können.
5.3.1.3.1 Allgemein
Den Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) des Typs B dürfen Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) des Typ A nicht vorgeschaltet werden.
5.3.1.3.2 Allgemein
Wenn Teile elektrischer Betriebsmittel, die auf der Lastseite einer Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) fest errichtet werden, Gleichfehlerströme erzeugen können, muss die Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) vom Typ B sein.
7.10.4.1.1.1 Medizinisch genutzte Räume
In medizinisch genutzten Bereichen der Gruppe 1 und Gruppe 2, in denen RCDs gefordert werden, sind nur solche vom Typ A oder Typ B, abhängig von dem möglichen entstehenden Fehlerstrom, auszuwählen.
7.12.4.1.1.3.2 PV-Anlagen
Wo eine elektrische Anlage ein PV-Stromversorgungssystem enthält, das nicht mindestens einfache Trennung zwischen der Wechsel- und der Gleichspannungsseite vorsieht, muss eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) Bemessungsdifferenzstrom I ≤ 30 mA Typ B vorgeschaltet werden.
7.22.5.3.1.101 Stromversorgung von Elektrofahrzeugen
Die Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) des Anschlusspunktes muss mindestens von Typ A sein. Handelt es sich um eine mehrphasige Speisung des Elektrofahrzeuges und ist die Charakteristik der Last nicht bekannt, müssen Massnahmen gegen Gleichfehlerströme getroffen werden, z.B. durch Verwendung einer Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) vom Typ B.